Allgemeine Geschäftsbedingungen der OCS Solar System GmbH

Allgemeines

Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen vertraglichen Bindungen von uns, das heißt der Firma OCS Solar System GmbH, wie beispielsweise Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen, Planung und Errichtung von Windkraftanlagen, erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen gelten nur dann, wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie finden unsere AGB im Internet unter https://www.ocssolarsystem.de

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben das Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Überlassene Unterlagen

Wir behalten uns an allen im Zusammenhang mit unseren Angeboten und/oder Lieferungen überlassenen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Kalkulationen etc.) das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sofern ein Vertrag nicht zu Stande kommt, sind die vorbezeichneten Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

Vertragsschluss

Die Annahme einer Bestellung durch uns erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistung.

Bauliche Voraussetzungen

Die baulichen Voraussetzungen für eine vom Kunden beauftragte Montage sind von diesem auf seine Kosten rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine vereinbarte Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß beginnen und ohne Unterbrechung ausgeführt werden kann. Der Kunde trägt die Kosten der Anreise unseres/des von uns beauftragten Montagepersonals und vergütet dessen Wartezeit mit 45 € pro Wartestunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht von uns zu vertretende Umstände uns an der Erbringung der vertraglichen Leistung hindern. Der Kunde stellt sicher, dass unser Montagepersonal und sonstiges Personal der von uns beauftragten Drittfirmen uneingeschränkten Zutritt zum Montageort erhält.

Fristen und Termine / Teillieferungen

Fristen und Termine sind für uns nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig nach und sind wir deshalb mit der Vertragserfüllung behindert, verlängern sich die Fristen entsprechend des Zeitraums der Behinderung. Diese Verlängerung gilt auch, wenn es uns aufgrund von Witterungsbedingungen unmöglich ist, Fristen und Termine einzuhalten. Vereinbarte Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferanten oder bei der Vertragserfüllung mit uns zusammen arbeitende Drittfirmen die ihrerseits eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen, insbesondere uns rechtzeitig beliefern. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von unvorhersehbaren Ereignissen (Streik, Aussperrungen, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.), die es uns nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend auch bei den von uns beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmern. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen und Termine. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese zumutbar sind.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Wir sind bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die bereits gelieferten Waren herauszuverlangen. Bei der Rücknahme infolge des Zahlungsverzuges des Kunden anfallende Kosten, insbesondere Transportkosten, hat der Kunde zu tragen. Wir sind nach Rückerhalt unserer Ware befugt diese zu verwerten. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die von uns gelieferten Waren zu warten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Darüber hinaus hat der Kunde bis zum Eigentumsübergang die Waren angemessen und im Rahmen des Zumutbaren zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. So lange unser Eigentumsvorbehalt andauert, darf der Kunde die von uns gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde darf nur weiterveräußern, wenn er sich nicht in Zahlungsverzug uns gegenüber befindet und die Voraussetzungen des Eigentumsvorbehaltes nicht mehr bestehen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich vom Vorliegen der vorstehenden Ereignisse informieren.

Gefahrenübergang / Transportversicherung

Bei Kunden, die Unternehmen sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden (Unternehmer) über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Bei Verbrauchsgüterkäufen schließen wir auf Rechnung des Kunden eine angemessene Transportversicherung ab.

Zahlungsbedingungen / Vorauszahlungen / Aufrechnungsverbot

Sämtliche Entgelte sind Nettobeträge und verstehen sich stets zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Nebenleistungen. Die Vergütung unserer Leistungen ist – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Der Kunde leistet regelmäßig Vorauszahlungen wie folgt:

  • 50% der Brutto-Auftragsgesamtsumme bei Auftragserteilung,
  • 45% der Brutto-Auftragsgesamtsumme bei Anzeige der Lieferbereitschaft,
  • 5% nach Fertigstellung und Abnahme

Sofern der Kunde die von uns gelieferten Bauteile selbst montiert, werden die dann noch offenen 40 % der Brutto-Auftragssumme zur Zahlung fällig, sobald wir dem Kunden unsere Lieferbereitschaft angezeigt haben. Solange eine Vorauszahlung nicht vollständig bei uns eingegangen ist, sind wir berechtigt, die vertragliche Leistung zurückzubehalten. Bezahlt der Kunde fällige Rechnungen nach Mahnung durch uns nicht (Zahlungsverzug), sind wir berechtigt, unsere Leistungen sofort und solange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn er eine unbestrittene Gegenforderung oder eine rechtskräftig festgestellte Gegenforderung gegen uns hat. Falls Umstände vorliegen, aus denen sich eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit / Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben könnte und deshalb unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, können wir unsere Lieferungen und Leistungen von einer zusätzlichen Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Lehnt der Kunde diese Vorauszahlung ab und bezahlt trotz Fristsetzung nicht an uns, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Daneben steht uns aus diesem beendeten Rechtsgeschäft ein Schadensersatz zu. Dieser wird pauschal auf 30 % des vom Rücktritt betroffenen Vertragsentgelts festgesetzt. Soweit wir einen höheren Schaden nachweisen können, steht uns Schadensersatz in dieser Höhe zu.

Abnahme

Soweit von uns neben den Lieferungen umfangreiche Montageleistungen für den Kunden erbracht wurden, ist der Kunde zur Abnahme der betriebsfertigen Anlage verpflichtet. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde zur Abnahme verpflichtet ist. Wir sind bei der Abnahme berechtigt, uns von beauftragten Dritten vertreten zu lassen. Jede vorbehaltlose Inbetriebnahme, beispielsweise ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz, stehen der Abnahme gleich.

Gewährleistung

Zeigen sich Sachmängel, hat der Kunde diese unverzüglich nach Kenntniserlangung bei uns schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung, die zweimal wiederholt werden kann, berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder, wenn der Mangel die Gebrauchseigenschaften des Vertragsgegenstandes wesentlich beeinträchtigt oder nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), verjähren seine Mängelansprüche aus Kaufverträgen innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe der Lieferung oder Leistung, sofern kein Bauwerk vorliegt oder die Sache gemäß ihrer entsprechenden üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentl. – rechtliches Sondervermögen, verjähren seine Mängelansprüche aus Kaufverträgen innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Lieferung oder Leistung. Bei Werkverträgen gilt § 634a BGB. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind jedenfalls natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen oder höhere Gewalt. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder von uns nicht beauftragter Dritter entstehen.

Haftungsausschluss

Unsere Haftung für Schäden beim Kunden, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit wir den Schaden lediglich leicht fahrlässig verursacht haben. Dies gilt nicht für Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorstehendes gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Werbung Wir sind berechtigt, von uns gelieferte / installierte Anlagen in beliebiger Form als Referenz zu benennen und dürfen mit Fotos der von uns gelieferten / installierten Anlagen in beliebiger Form einschließlich der Benennung des einzelnen Kunden werben. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist. Unabhängig hiervon bleiben wir berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Fortgeltung bei teilweiser Unwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Bestimmungen fortgelten. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.